„Die Bewahrung des Deutschen kann […] nicht über den Staat erfolgen, sondern nur neben ihm. Die Bundesrepublik Deutschland ist eben nicht der Staat des deutschen ethnischen Volkes, sie ist der Staat ihrer jeweiligen Staatsbürger. Das große Problem der Anhänger Martin Sellners ist, daß sie diese evidente Tatsache nicht anerkennen wollen. Das Problem meiner Argumentation ist, ihnen diese Wahrheit zumuten zu müssen.“ Das schrieb das allseits bekannte Enfant terrible der Alternative für Deutschland (AfD), Maximilian Krah, Ende Juni dieses Jahres in seiner gut vorbereiteten Replik auf die Absage einer vorgesehenen Debatte mit dem österreichischen Politaktivisten Martin Sellner über dessen momentanes Remigrationskonzept. Weniger gönnerhaft betrachtet, sehen die genannten Probleme ganz anders aus.

Der geneigte Leser wird es inzwischen auf die eine oder andere Weise mitbekommen haben – Maximilian Krah ist ein ziemlicher Witzbold. Und das ganz unabhängig von seinem Irrlichtern zwischen großer Hoffnung aller Stimmzettelpatrioten einerseits und Türstopper bei den staatlich alimentierten Diskurswächtern von „Correctiv“ andererseits. Ein Witz, den er bei Vorträgen ebenso wie in Interviews besonders gern aufsagt, geht folgendermaßen: „Treffen sich drei Leute. Sagt der eine: Ich bin Italiener. Sagt der nächste: Ich bin Franzose. Sagt der dritte: Ich bin Europäer. Sagen die anderen: Du bist Deutscher.“ Dem an die Seite stellen möchte ich das Zitat eines zwar deutlich humorvolleren, aber mindestens in diesem Fall weitaus weniger albernen politischen Akteurs, nämlich Armin Mohlers: „Wenn ein Deutscher einen Hut kauft, so kauft er sich nicht denjenigen Hut, den er für schön oder praktisch hält. Nein, er fragt sich zuerst, welchen Hut Hitler hatte, und dann kauft er sich das Gegenteil.“

Das Interessanteste an diesen kleinen Vignetten ist die mehrfach gebrochene Perspektive, in der Außenstehende hier auf „die Deutschen“ schauen: Mohler als gebürtiger Schweizer und somit halber Paneuropäer, Krah als ostentativer Dresdner mit DDR-Kindheit im Blick auf eine (groß-)westdeutsche Marotte. Gerade Zweiterer als AfD-Prominenter mit ehemals großen Ambitionen des politischen Wandels darf bei aller Jovialität nicht aus den Augen verlieren, daß es gerade zur Re-Demokratisierung des Willens im Volk bedarf, um echte Veränderungen umzusetzen, so wichtig und positiv diese dem Ansinnen nach auch sein mögen. Der demokratische Souverän, den Buchstaben nach auch in der BRD, mag vielen Weichenstellungen gleichgültig gegenüberstehen oder auf Drangsalierungen allenfalls mit Murren reagieren, wie wir es gerade seit der vorgezogenen Bundestagswahl vom Februar wieder verstärkt erleben. Für einen echten Wandel – gerade, wenn er mit kurzfristigen Einschränkungen oder gar materiellen „Opfern“ einhergeht – muß man aber wohl tatsächlich das Volk im sprichwörtlichen Rücken haben. Dafür spricht insbesondere, daß der letzte und unterm Strich einzige fundamentale Wandel in der bundesrepublikanischen Geschichte der Mauerfall war – der bekanntlich ohne jegliches Zutun der politischen Eliten in der damaligen Hauptstadt Bonn vonstattenging und diese vielmehr sehr unangenehm überraschte.

Die verdrängte demographische Frage

Der unorthodoxe Carl-Schmitt-Schüler und seit frühesten Studententagen „neurechte“ Pionier Robert Hepp, der es in der alten Bundesrepublik immerhin zum Soziologieprofessor in Saarbrücken und Osnabrück brachte, begann bereits in den späten 1970ern, über die den Deutschen bevorstehende demographische Katastrophe zu publizieren – zu einer Zeit, als sonst noch keinerlei Stimmen darüber zu vernehmen waren. Auch als er 1987 als Aufsatz und im Folgejahr zum Buch erweitert sein berüchtigtes „Die Endlösung der Deutschen Frage. Grundlinien einer politischen Demographie der Bundesrepublik Deutschland“ vorlegte, fand Hepp keine Resonanz im politischen Betrieb. Schon gar nicht bei den feinen Konservativen, die der angriffslustige Titel wohl in ihren Befindlichkeiten störte. Die brauchten erst einen Bundesbanker und Sozialdemokraten namens Thilo Sarrazin – der beim Versuch, ein Buch gerade gegen nationale Solidarität zu schreiben, versehentlich die Büchse der demographischen Pandora geöffnet hatte – als Gewährsmann, um dieses Thema 30 Jahre zu spät für sich zu entdecken.

In einem ungebrochen höchst lesenswerten und digital leicht aufzufindenden Gespräch mit dem Schmitt-Experten Thor v. Waldstein stellte Hepp schon 1987 im Hinblick auf die vorgeblich umweltschützerische, realiter aber volksfeindliche „grüne“ Bewegung fest: „Einstweilen sieht es allerdings so aus, als würde der ‚deutsche Wald‘ das ‚deutsche Volk‘ überleben.“ Mit dem Grundgesetz und all den mit ihm letztbegründeten Manifestationen in unserer bundesrepublikanischen Lebenswelt verhält es sich natürlich nicht anders: Wer scherte sich denn schon noch um scheinbar so essentielle Rechtsgüter wie beispielsweise den per Artikel 1 GG garantierten „Kernbereich privater Lebensgestaltung“, „der der Einwirkung der gesamten öffentlichen Gewalt entzogen ist“ (BVerfGE 6, 32 – „Elfes-Urteil“), wenn sich durch ein demographisches Umkippen der einen Personalausweis besitzenden Bevölkerung samt entsprechender politischer Repräsentation dieser neuen Mehrheitsverhältnisse ein gänzlich anderes religiöses, kulturelles und gesellschaftliches Verständnis durchsetzen sollte?

Mal abgesehen davon, daß solche Fragen schon jetzt für die Exekutivorgane dieses Staats reine Ansichtssache („Einzelfallentscheidungen“) sind, wenn es beispielsweise um Überwachungsmaßnahmen oder die immer beliebter werdenden Ausreiseverbote geht – man kann ja immer noch seine Rechte einklagen, wenn der Schaden angerichtet ist. Und noch viel weiter abgesehen davon, daß das angeblich ja sakrosankte GG seit seinem Inkrafttreten auch so schon alle paar Jahre teils gravierend abgeändert worden ist und mittlerweile ein ziemliches Sammelsurium an Bestimmungen darstellt: Ein aktives Eintreten für die „Sicherheit“ Israels als „deutsche Staatsräson“ etwa, die die deutschen Bundeskanzler von Adenauer bis Merz vor sich hergetragen haben und weiter tragen, ist gemäß Wortlaut des Grundgesetzes nicht vorgesehen – wohl aber, daß „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, […] verfassungswidrig [und] unter Strafe zu stellen“ seien, was denselben Kanzlern und ihren Kabinetten gelegentlich entfallen sein dürfte.

Ohne Staatsvolk kein Staat

Es beißt die sprichwörtliche Maus keinen Faden ab: Ohne ein Staatsvolk ist kein Staat zu machen, und diesem Staatsvolk kann eine Verfassung mit ihren Bestimmungen, wer dazuzugehören habe und wer nicht, selbstverständlich nicht vorausgehen. Dieser einfachen Logik von Ursache und Wirkung kann kein noch so gefinkelter juristischer Pilpul entgegnen, auch wenn es die roten Roben in Karlsruhe und deren Mäzene in den etablierten Parteien zur Weißglut treiben mag. Und damit wären wir denn auch wieder zurück beim feinen Herrn Krah vom Anfang: Dieser wirft der deutschen Rechten vor, daß sie „es vor lauter Etatismus versäumt hat, ein Verständnis für die Gesellschaft zu entwickeln“. Nun ist aber genau diese Verherrlichung des Staatswesens, zu deren (a-)historischer Untermauerung rechte Intellektuelle seit den 1980ern teils bis auf die Staufer des 11. Jahrhunderts, besonders gern aber auf das friderizianische Preußen zurückgreifen, nichts anderes als das Resultat des Scheiterns der viel deutlicher auf das Volk ausgerichteten ursprünglichen „Neuen Rechten“ der späten 1950er bis späten 1970er Jahre. Diese war von konservativen Polikern und deren Institutionen planmäßig unterdrückt und erstickt worden, nicht etwa von „den 68ern“, und indem Krah nun über ebendiese – zugegebenermaßen – politische Degeneration spottet und dabei auch noch absichtsvoll von „Gesellschaft“ statt „Gemeinschaft“ oder zumindest „Volk“ spricht, scheint die schwarze Seele eines ehemaligen Christdemokraten und eher spätberufenen AfD-Mitglieds durch. (Böse Zungen behaupten, sein Parteiwechsel sei weniger von Unzufriedenheit mit dem Unionskurs angestoßen worden als von der beharrlichen Weigerung der Dresdener CDU, ihn zu einer Bundestagswahl aufzustellen.)

Doch das ist in erster Linie eine Frage der Sprache. Politisch hat Herr Krah vielmehr laut eigener Aussage den Rechtslibertarismus eines Peter Thiel für sich entdeckt. Passend dazu sieht sein neues Ideal für die Deutschen eine möglichst weite Zurücknahme des Staates und eine „Selbstregelung“ der multikulturellen Verhältnisse im Lande vor: „Es werden die verschiedenen Migrantengruppen sich je nach Herkunftsland und ‑ethnie an bestimmten Orten und Straßenzügen sammeln. Es werden sich jene, übrigens auch viele ethnisch Deutsche, die aus ihren Milieus herauswachsen wollen, in kosmopolitischen Vierteln gemeinsam treffen. Und es wird weite Gebiete geben, die eine klare ethnisch deutsche Struktur aufrechterhalten, zum Beispiel meinen Wahlkreis.“

Ethnische Enklaven und „gated communities“

Was im ersten Moment nachvollziehbar (bekanntlich ist Integration eine Illusion) und für Freunde möglichst konfliktloser, also apolitischer Lösungen sogar genial liest, erweist sich auf den zweiten Blick als Danaergeschenk. Der in der BRD-Realität absolut ausgelegte Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) und, noch darüber anzusiedeln, der westliche Menschenrechtsimperialismus machen die Schaffung und Aufrechterhaltung ethnischer und sonstiger „Enklaven“ faktisch unmöglich, spätestens wenn es jemandem gefällt, dagegen zu klagen. Krah ist intelligent, er ist Jurist, und er macht zumindest den Eindruck, seinen Schmitt gelesen zu haben. Ihm muß das alles also klar sein, und somit ist er – als Noch-Politiker einer populistischen Partei – offenkundig unehrlich. Was er in Wirklichkeit meint, sind so etwas wie die in den USA bereits sattsam vorhandenen Gated communities, in denen diejenigen, die es sich leisten können, sich von Privatunternehmen vor dem Rest der „Gesellschaft“ (um bei Krahs Wortwahl zu bleiben) da draußen abschirmen lassen. Wer mit dem Denken in Völkern und Gemeinschaften bereits abgeschlossen hat, mag das für erstrebenswert halten, aber es ist eben im wahrsten Wortsinn asozial.

Die „Wendung“ des Maximilian Krah zum Verfassungspatrioten konnte absehen, wer bereits bei seiner maßlosen Glorifizierung des deutsch-jüdischen Philosophen Leo Strauss (in „Politik von rechts“) mißtrauisch geworden war. Strauss und seine in der heutigen amerikanischen Politik ausgesprochen einflußreichen Urenkelschüler rund um das neo-neokonservative Claremont Institute stehen für eine sehr eigentümliche Uminterpretation antiker Autoren, besonders im Hinblick auf das Naturrecht, um letztlich bei einer alttestamentarischen Art der Vergötzung des geschriebenen Worts zuungunsten des lebendigen und sich entwickelnden Volks anzukommen. In den Vereinigten Staaten, wo sich primär Rechte und Libertäre in ihrer Ablehnung des Washingtoner Zentralstaats auf die dortige Verfassung berufen, mag das eine denkbare Alternative sein. In der Bundesrepublik hingegen, deren Verfassung – um es diplomatisch zu formulieren – nicht im besten Interesse des deutschen Volks verfaßt wurde, ist es k(r)a(h)tastrophal.

Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht haben für das alltägliche Leben der absoluten Mehrheit der Deutschen nicht die geringste Bedeutung. Sie privat zu affirmieren oder gar öffentlich zu akklamieren, bedeutet nicht etwa ein inbrünstiges Bekenntnis zur deutschen Demokratie oder der Bundesrepublik als aktuellem Staat der Deutschen, sondern ist ein bloßes Festklammern an Institutionen, die verheißen, alles sei gar nicht so schlimm und könne grundsätzlich wieder in Ordnung kommen. Dieses Denken zu überwinden und herauszufinden aus dem „Gefängnis […], in dem die res publica der Deutschen […] gefangengehalten wird“ (Waldstein), bleibt konstitutives Element der Rückbesinnung auf ein real existierendes deutsches Volk.