In der Republik Österreich engagieren sich seit jeher zahlreiche Verbandsbrüder in der FPÖ. In Deutschland waren Burschenschafter unseres Verbandes indes jahrelang isoliert. Das hat sich mit dem Aufkommen der AfD geändert. Mittlerweile sind zahlreiche Burschenschafter aus unseren Mitgliedsbünden in Landtagen sowie im Bundestag vertreten und wirken dort überwiegend als engagierte Parlamentarier. Dennoch sollte sich unser Verband auch weiterhin einem parteipolitisch unabhängigen Standpunkt verpflichtet sehen, das dürfte unbestritten sein. Dennoch ist der Fall des AfD-Landtagsabgeordneten Joachim Paul von besonderem Interesse. Nicht, weil der Alte Herr der Alten Breslauer Burschenschaft der Raczeks zu Bonn im Verband besonders bekannt ist – im vergangenen Jahr trat er beispielsweise bei rund 15 Burschenschaftlichen Abenden, Stiftungsfesten und auch im Rahmen des Burschentages als Referent auf. Nein, für einen Verband, der an der Wiege des deutschen Rechtsstaates stand, ist der Umgang des politischen Systems mit meinem Bundesbruder Paul besonders berichtenswert. Hier traf es nicht nur einen AfD-Politiker, sondern auch einen Burschenschafter.

Was war geschehen?

Im Sommer vergangenen Jahres sorgte die Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am Rhein für zum Teil bundesweite Aufmerksamkeit, weil Joachim Paul überraschend nicht zur Wahl zugelassen wurde. Am 5. August 2025 entschied der städtische Wahlausschuß unter Leitung der scheidenden Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (parteilos, ehemals SPD), der alle eingereichten Wahlvorschläge zur OB-Wahl am 21. September 2025 prüfte, mit Mehrheit gegen Joachim Pauls Zulassung. Die Mitglieder des Wahlausschußes waren übrigens juristische Laien und Angehörige konkurrierender Parteien. Begründet wurde der Ausschluß damit, daß angeblich Zweifel an seiner Verfassungstreue bestünden – Paul biete nicht hinreichend die Gewähr, „jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“. Grundlage für die Entscheidung war ein elfseitiges Dossier mit 16 Punkten, das die Stadt zuvor über das Landesamt für Verfassungsschutz vom SPD-geführten rheinland-pfälzischen Innenministerium angefordert hatte und das zahlreiche seiner öffentlichen Äußerungen und Aktivitäten aufführte.

Konkrete Vorwürfe und Einschätzungen

Die zentralen Vorwürfe, die letztlich zum Wahlausschluß führten, konzentrierten sich auf Äußerungen und Aktivitäten Pauls, die vom Verfassungsschutz zuvor akribisch dokumentiert worden waren. Aber bei näherem Hinsehen ist diese Zitate- und Anekdotensammlung – man muß es so deutlich sagen – an Lächerlichkeit nicht zu überbieten: Darin enthalten waren wahrheitswidrige Sachverhalte, aber auch der Vorwurf, Joachim Paul hätte die rheinland-pfälzische Landesregierung wegen mangelndem Engagement bei der Nibelungen-Filmförderung kritisiert. Auch die Rezension einer Herr-der-Ringe-TV-Serie wurde ihm vorgeworfen oder daß bei einem Büchermarkt in seinem Wahlkreisbüro auch ein Antiquariat ausstellte, das rechte (nicht rechtsextreme!) Literatur zum Kauf anbot. Gemeint waren Bücher des Jahrhundertautors Ernst Jünger. Einen „echten“ Vorwurf des Extremismus gab es nicht. Aus all seinen Reden, die er innerhalb der AfD, aber auch vor Burschenschaftern gehalten hatte, konnte ihm kein einziger konkreter Vorwurf gemacht werden. Lediglich sein Bekenntnis zur Remigration, die seiner Meinung nach rechtsstaatlich durchzuführen und somit nicht verfassungsfeindlich ist, fand in dem VS-Schreiben Eingang.

Heftige Kritik – nicht nur aus AfD-Kreisen

Der Wahlausschluss stieß auf heftige Kritik aus verschiedenen politischen Kreisen, Medien und der Rechtswissenschaft. Nicht nur in Parteikreisen wurde der Schritt als politisch motiviert bezeichnet und als Versuch gewertet, einen aussichtsreichen Konkurrenten auszuschalten, immerhin stand die AfD bei Umfragen zur OB-Wahl bei rund 25 bis 30 Prozent. Auch aus der Wissenschaft gab es Kritik. Der Oldenburger Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler befand: „Diese Praxis kennt man nur aus autoritären Staaten. In Deutschland ist das verfassungswidrig.“ Der FAZ-Journalist Reinhard Müller meinte: „Klar verfassungsfeindliches Gebaren des Kandidaten ist dafür nicht ins Feld geführt worden.“ Selbst Christian Rath urteilte in der linksradikalen TAZ: „Ein richtiges Urteil mit einem bitteren Beigeschmack für die Demokratie.“ Und die WELT-Kolumnistin Fatina Keilani bewertete den Fall alsUndemokratisch und höchstwahrscheinlich auch verfassungswidrig.“ Und Paul selbst betonte wiederholt, daß er sich auf dem Boden des Grundgesetzes bewege und die Kritik an ihm politisch motiviert sei. Gleichzeitig argumentierte er, daß der Ausschluß seiner Kandidatur eine Verletzung seines passiven Wahlrechts darstelle. Und auch die Deutsche Burschenschaft schrieb in einer Aussendung: „Diese Vorgehensweise ist rechtlich äußerst fragwürdig und demokratiepolitisch abzulehnen. Das bundesrepublikanische Grundgesetz garantiert das passive Wahlrecht für alle wahlberechtigten Bürger, Einschränkungen dieses Grundrechts sind nur in klar definierten Ausnahmefällen möglich. Die Frage der ‚Verfassungstreue‘ wird normalerweise erst nach einer Wahl und in deutlich engeren Verfahren geprüft, nicht bereits im Vorfeld und dazu lediglich durch einen kommunalen Wahlausschuss.“

Juristische Auseinandersetzungen

Das sahen die Gerichte bislang anders. Das zuständige Verwaltungsgericht lehnte einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Ausschluss ab: Paul müsse vielmehr eine Überprüfung im Nachhinein des Wahlverfahrens abwarten, da das Gericht die Notwendigkeit der Wahlstabilität betonte. Ende August 2025 bestätigte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz den Wahlausschluß: Die Richter folgten der Einschätzung des Wahlausschusses, daß es ausreichend begründete Zweifel an Pauls Verfassungstreue gebe, und ließen seinen Namen nicht auf dem Wahlzettel zu. Parallel dazu reichte Joachim Paul auch beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz Verfassungsbeschwerde und einen Antrag auf einstweilige Anordnung ein – doch diese blieben ebenfalls erfolglos; auch hier wurde die Entscheidung des Wahlausschusses bestätigt. Mit der Bestätigung in mehreren Instanzen war klar, daß die OB-Wahl am 21. September 2025 ohne Paul stattfindet und sein Name nicht auf den Stimmzetteln erscheinen würde. Im Nachgang der Wahl ließ Paul weitere Klagen einreichen, die noch nicht entschieden sind.

Nachwirkungen: Der Bürger ist nicht dumm

Das Streichen des durchaus chancenreichen Kandidaten hatte über den Wahlkampf hinaus deutlich wahrnehmbare Folgen für unsere Demokratie: Der Ausschluß hätte eine bundesweite Debatte darüber entfachen können, in welchem Maße Wahlausschüsse und Gerichte über die Zulassung von Kandidaten entscheiden dürfen. Auf Bundesebene wurde der Ausschluß von der Wahl aber in den Mainstreammedien nicht großartig thematisiert – es ging ja letztlich gegen die AfD. Peinlich wurde es für die Herrschenden dennoch, denn der Bürger ist nicht dumm: Bei der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen kam es nach dem Ausschluß zu insgesamt zwei Wahlgängen. Im ersten Wahlgang lag die Wahlbeteiligung bei historisch geringen 29,3 Prozent. Demnach boykottierten über 70 Prozent der Wahlberechtigten die Wahl. Auffällig hoch war zudem der Anteil der ungültigen Stimmen, insgesamt rund 9,2 Prozent aller abgegebenen Stimmen. Keiner der vier zugelassenen Bewerber erreichte die absolute Mehrheit, daher wurde eine Stichwahl notwendig. Diese fand am 12. Oktober 2025 statt und verzeichnete eine nochmals geringere Beteiligung: Nur 24,1 Prozent der Wahlberechtigten gaben ihre Stimme ab. In der Stichwahl setzte sich schließlich der CDU-Kandidat durch. Er erhielt 58,5 Prozent der gültigen Stimmen. Damit wird Ludwigshafen künftig durch einen Oberbürgermeister regiert, der von gerade einmal knapp 14 Prozent der Wahlberechtigten gewählt wurde. Eine echte demokratische Legitimation sieht anders aus.

Die Einladung ins Weiße Haus

Daß die aktuelle US-Administration ein anderes Verständnis von Meinungsfreiheit hat, ist nicht erst seit der Rede von JD Vance auf der Münchener Sicherheitskonferenz 2025 bekannt. Und Ludwigshafen liegt nun einmal in Rheinland-Pfalz und dort sind auch die meisten US-Streitkräfte in Europa stationiert. Und das Interesse an Deutschland ist auch in den USA ungebrochen. So reiste mein Bundesbruder Paul am 15. September 2025 gemeinsam mit der stellvertretenden Bundestagsfraktionsvorsitzenden der AfD, Beatrix von Storch, einer förmlichen Einladung folgend, nach Washington D.C. und wurde dort im Weißen Haus empfangen. Die beiden Abgeordneten führten Gespräche mit Vertretern des Nationalen Sicherheitsrats der USA, des US-Außenministeriums und des Büros des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten. Ziel der Unterredungen war es, über „demokratische Teilhabe und Wahlverfahren in Deutschland“ zu sprechen und Pauls Fall als Beispiel für ungerechtfertigte Einschränkungen politischer Rechte vorzustellen. Vertreter der US-Seite äußerten in der Runde ihr Interesse an Fragen der Meinungsfreiheit und betonten, daß die Vereinigten Staaten bei ihren Bündnispartnern keine Einschränkungen der freien Meinungsäußerung akzeptieren würden. Zuvor war der Fall bei einem Pressetermin im Weißen Haus angesprochen worden, bei dem Fragen zur Bedeutung der Meinungsfreiheit und freier politischer Teilhabe in Deutschland gestellt wurden. Das Streichen eines Kandidaten befeuerte die transatlantische Debatte über politische Ausgrenzung und Redefreiheit in mehreren EU-Ländern deutlich.

Pflicht, Kritik zu äußern

Seit Gründung der burschenschaftlichen Bewegung streiten Burschenschafter für demokratische Rechte. Diese Grundrechte stehen heute offenbar – zumindest in Teilen – erneut zur Disposition, man erinnere nur an die kürzlich bei Markus Lanz geäußerten freiheitsfeindlichen Ansichten des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther zur Meinungs- und Pressefreiheit, die ohne ernsthafte Rücktrittsforderungen blieben, oder an die mehrfach von Gerichten im Zaum gehaltene Nancy Faeser und ihre Verbotsorgien. Man muß kein Freund von bestimmten Parteien sein, aber gewisse Entwicklungen müssen auch uns Burschenschafter sorgen. Und diese Ludwigshafener Wahlposse ist geeignet, das Vertrauen in unsere Demokratie ernsthaft zu beschädigen, denn das Streichen „ungeeigneter“ Kandidaten ist ansonsten eher ein Charakteristikum autoritärer Staaten.